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   BVerwG, 10.06.1988 - 3 B 28.88   

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BVerwG, 10.06.1988 - 3 B 28.88 (https://dejure.org/1988,4503)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1988 - 3 B 28.88 (https://dejure.org/1988,4503)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1988 - 3 B 28.88 (https://dejure.org/1988,4503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 3 C 49.86

    Zeugen - Widersprüchlichkeit - Aufklärungspflich

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 3 B 28.88
    Gegen seine Sachaufklärungspflicht hätte das Verwaltungsgericht nur verstoßen, wenn dieser Vortrag nach der - für die Beurteilung einer Aufklärungsrüge allein maßgeblichen - im angefochtenen Urteil vertretenen materiellrechtlichen Auffassung entscheidungserheblich gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 25. Juni 1987 - BVerwG 3 C 49.86 - ).
  • BVerwG, 29.12.1987 - 3 B 64.87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1988 - 3 B 28.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats kann eine etwaige Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht gegenüber Lastenausgleichsbewerbern nicht dazu führen, nach gesetzlichen Vorschriften nicht bestehende Lastenausgleichsansprüche zu begründen; sie rechtfertigt gegebenenfalls lediglich Ansprüche wegen Amtspflichtverletzung, für die jedoch der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht gegeben ist (vgl. zuletzt Beschluß vom 29. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 64.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Die Verletzung einer behördlichen Auskunfts-, Beratungs- oder Betreuungspflicht rechtfertigt es nicht, eine versäumte materielle Ausschlußfrist als gewahrt anzusehen und einen Anspruch zu bejahen, wenn dieser nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht mehr besteht (vgl. Urteile vom 27. Oktober 1977, a.a.O. und vom 9. Juni 1982, a.a.O. S. 9; Beschlüsse vom 29. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 64.87 - m.w.N., vom 10. Juni 1988 - BVerwG 3 B 28.88 - Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 85 S. 6 f. und vom 23. September 1988 - BVerwG 3 B 51.88 - Buchholz 427.3 § 243 LAG Nr. 3 S. 1 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 27. Juni 1985, a.a.O. S. 938 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Sie vermag keinen Anspruch herbeizuführen, der nach dem materiellen Fachrecht nicht gegeben ist, sondern rechtfertigt gegebenenfalls lediglich - im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgende - Ansprüche auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung oder auf Entschädigung (vgl. Beschlüsse vom 29. Dezember 1987 - BVerwG 3 B 64.87 - [n.v.] und vom 10. Juni 1988 - BVerwG 3 B 28.88 - Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 85 S. 6 f.).
  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 8.14

    Änderung der Rechtsauffassung der Behörde; Ausgliederung; Ausschlussfrist;

    Sie vermag keinen Anspruch herbeizuführen, der nach dem materiellen Fachrecht nicht gegeben ist, sondern rechtfertigt gegebenenfalls lediglich Ansprüche auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung oder auf Entschädigung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1987 - 3 B 64.87 - und vom 10. Juni 1988 - 3 B 28.88 - Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 85 S. 6 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2007 - 2 ME 444/07

    Hinweispflichten und Beratungspflichten einer Schule in der Zeit der Vorbereitung

    Sie vermag keinen Anspruch herbeizuführen, der nach dem materiellen Fachrecht nicht gegeben ist, sondern rechtfertigt gegebenenfalls lediglich - im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgende - Ansprüche auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung oder auf Entschädigung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1987, - BVerwG 3 B 64.87 -, und vom 10. Juni 1988, - BVerwG 3 B 28.88 -, Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 85 S. 6 f.).
  • BVerwG, 28.06.1991 - 3 CB 9.91

    Rechtsmittel

    Abgesehen hiervon könnte eine etwaige Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht nicht dazu führen, von einem wirksam gestellten Antrag auszugehen (ständige Rechtsprechung, vgl.Beschluß vom 10. Juni 1988 - BVerwG 3 B 28.88 - Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 85 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 3 B 51.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich hinreichend, daß eine etwaige Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht nicht dazu führen kann, eine versäumte Antragsfrist als gewahrt anzusehen (vgl. zuletzt Beschluß vom 10. Juni 1988 - BVerwG 3 B 28.88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.1996 - 4 B 204.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Eine Verletzung der Beratungspflicht - über das Erfordernis der Schriftform der vom Kläger behaupteten Zusicherung - könnte in keinem Falle dazu führen, daß dem Kläger nunmehr gewissermaßen im Wege der Kompensation die erforderliche Befreiung zu erteilen wäre; eine derartige Verletzung könnte allenfalls Ansprüche wegen Amtspflichtverletzung rechtfertigen, für die jedoch der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht gegeben ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 10. Juni 1988 - BVerwG 3 B 28.88 - Buchholz 316 § 25 VwVfG Nr. 3).
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